MT Treuhand München

Es ist nicht immer einfach, im Dschungel der gesetzlichen Vorschriften den Überblick zu behalten. Wir erledigen das für Sie:

Steuererklärungen & Steuerdurchsetzungen

Die Erstellung Ihrer betrieblichen oder privaten Steuererklärungen geht für uns weit über die bloße Steuerdeklaration hinaus. Sie ist Teil unseres Beratungsprozesses und wird von uns laufend für Sie optimiert – damit vermeidbare Steuern für Sie nicht anfallen.

Wir halten für Sie den Kontakt zu den Finanzbehörden, klären Zweifelsfragen und führen für Sie außergerichtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe.

Finanzbuchhaltung

Unsere Mitarbeiter in diesem Bereich sind bereits Teil unseres Beratungsteams. Die Auswertungen für Sie werden auf Ihre individuellen Informationsbedürfnisse abgesellt.

Und sofern Sie die Finanzbuchhaltung selbst übernehmen, beraten wir Sie gerne bei auftretenden Fragen und Problemen.

Lohnbuchhaltung

Ob wir die gesamte Lohnbuchhaltung für Sie übernehmen oder ob Sie aus Diskretionsgründen Ihre Gehälter oder die Ihrer Führungskräfte auf uns übertragen – Lohnbuchhaltung ist für uns kein Massengeschäft, sondern wir betreuen Sie individuell bei allen sich stellenden Lohn- und Sozialversicherungsfragen.

Laufende steuerliche Beratung

Keiner weiß alles, aber Ihr Kompetenzteam hilft Ihnen weiter. Und häufig nicht erst, wenn Sie danach fragen, sondern deutlich früher. Wir kennen Ihre Probleme und Bedürfnisse und unterbreiten Ihnen aktiv Optimierungsvorschläge.

Hierbei erhalten Sie Informationen über neue Gesetze, Gerichtsurteile oder Verwaltungsanweisungen nicht nur aus unseren regelmäßig und kostenfrei an Sie versandten Mandantennewslettern, sondern auch direkt von Ihrem Kompetenzteam – zusammen mit konkreten Umsetzungsvorschlägen.

Strategische Steuergestaltung

Möglichst wenig Steuern zahlen will jeder. Aber passt das auch zu den übrigen Zielsetzungen und Parametern, zur Unternehmenskultur und -struktur? Wie wirken sich Veränderungen auf das Rating aus? Wie hoch sind die Kosten? Welche gesellschaftsvertraglichen Vorgaben sind zu beachten?

Wir haben zusammen mit den mit uns kooperierenden Rechtsanwälten die passenden Antworten auf Ihre individuellen Bedürfnisse. Und entwickeln gemeinsam mit Ihnen für Sie maßgeschneiderte Lösungen.

Internationales Steuerrecht

Wir sind eine bayerische Kanzlei und die meisten unserer Mandanten sitzen – ebenso wie wir – in Bayern.

Aber: Bayerische Unternehmen und vermögende Privatpersonen sind international und handeln entsprechend. Also denken auch wir international und unterstützen Sie – gemeinsam mit ausländischen Experten vor Ort, zu denen wir gerne Kontakt für Sie herstellen – bei Ihren internationalen Steuerplanungen.

Nebenbei bemerkt: Wir sprechen natürlich auch hochdeutsch bei uns in München und beraten selbstverständlich bundesweit.

Betreuung von Fonds, deren Initiatoren & Investoren

Wir betreuen in Kooperation mit den Spezialisten der Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei Habermann größere und kleinere Fonds sowie deren Initiatoren und bieten maßgeschneiderte Lösungen in integrierten Teams.

Aber auch Investoren befinden sich bei uns in besten Händen. Wir prüfen für Sie nicht nur mögliche Kapitalanlagen – insbesondere Immobilien und geschlossene Fonds – sondern konzipieren diese auch für Sie. Als Private Placements nach Ihren individuellen Bedürfnissen.

Strukturierungen

Strukturierungen sind insbesondere bei Transaktionsprozessen von enormer Wichtigkeit. Wir helfen Ihnen als Käufer oder Verkäufer mit individuellen auf die Verhältnisse des Einzelfalls bezogenen Lösungen – in enger Abstimmung mit Ihnen und den rechtlichen Beratern.

Nachfolgeplanung

Wir verfügen über umfangreiche Kenntnisse im Bereich der Nachfolgeplanung und bieten Ihnen ganzheitliche und auf Sie maßgeschneiderte Lösungen, mit denen am Ende sowohl der Unternehmer als auch der Nachfolger und die übrigen Familienmitglieder zufrieden sein können. Weniger zufrieden wird allenfalls der Fiskus sein – aber damit müssen wir leben.

Schenkungsteueroptimierung & Erbschaftsteuerplanung

Sie planen die vorweggenommene Erbfolge, wollen schenken oder eine Erbschaftsteuerplanung vornehmen? Ein Gespräch mit uns wird sich sicherlich lohnen. Es kann sich zum Beispiel anbieten, Vermögensgegenstände bereits zu Lebzeiten unter Ausnutzung bestehender Freibeträge auf die künftigen Erben oder Vermächtnisnehmer zu übertragen. Und auch Ihr Versorgungsinteresse muss dabei nicht zu kurz kommen.

Beratung von Privatpersonen

Selbstverständlich beraten wir auch unsere Privatkunden steuerlich rundum. Neben der Erstellung der Steuererklärungen helfen wir Ihnen in allen Fragen der Steuerplanung und Steuergestaltung.